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Familien- und Erbrecht

 

Wir unterstützen Sie bei Ehe- sowie bei Konkubinatsverträgen und helfen Ihnen, Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche umzusetzen. Dazu gehört auch der Blick auf das Erb- und Erwachsenenschutzrecht, damit der überlebende Partner bestmöglichst geschützt ist und ein Partner den anderen Partner bei längerdauernder Krankheit vertreten kann.

Im Rahmen des Familienrechts stehen wir Ihnen auch bei einer Trennung oder Scheidung zur Seite und helfen Ihnen auch, allfällige Anpassungen der Alimente zu erwirken. 

 

Wir beraten Sie auch allgemein hinsichtlich Nachfolgeplanung. Das Halten von Vermögenswerten bedarf der langfristigen Strukturierung. Neben den rechtlichen Faktoren sind dabei vor allem steuerliche aber auch betriebswirtschaftliche Einflüsse zu beachten.

 

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Vorsorgeaufträge

  • Vollmachten

  • Schenkungen

  • Konkubinatsverträge

  • Ehe-und Erbverträge 

  • Testamente

  • Willensvollstreckungen 

  • Stiftungen, Trusts

  • Eheschutz

  • Trennung

  • Scheidung 

  • Unterhalt

  • Kinderbelange

  • Prozessführung

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